Die Allergenanzeigetafel: Gesetzliche Vorschrift in der Gastronomie
Allergene in Lebensmitteln können für Betroffene erhebliche gesundheitliche Risiken darstellen. Aus diesem Grund ist es für Gastronomiebetriebe Pflicht, ihre Gäste über potenziell enthaltene Allergene zu informieren – genau wie über die Restaurantlizenz, Regelungen zum Alkoholausschank oder das Rauchverbot.
Mit der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung – LMIV), die seit dem 13. Dezember 2014 gilt, sind Gastronomiebetriebe dazu verpflichtet, über bestimmte Allergene in nicht vorverpackten Lebensmitteln Auskunft zu geben.
vorverpackten Lebensmitteln Auskunft zu geben.
Diese Information muss gut sichtbar, leicht zugänglich und entweder schriftlich, mündlich oder elektronisch bereitgestellt werden. Dabei gilt: Die Angaben müssen leserlich und aktuell sein – jede Änderung an Gerichten oder verwendeten Zutaten erfordert eine sofortige Aktualisierung.
Als Gastronom haben Sie verschiedene Optionen:
- Eine vollständige Allergentabelle gut sichtbar im Gastraum anbringen
- Ein Hinweisschild anbringen, das Gäste darüber informiert, dass die Tabelle auf Wunsch einsehbar ist
Diese 14 Allergene müssen in Ihrem Restaurant angegeben werden
Laut der EU-Verordnung müssen Sie die folgenden 14 Hauptallergene kennzeichnen:
- Glutenhaltige Getreide (z. B. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel)
- Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
- Eier und Eiererzeugnisse
- Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
- Fisch und Fischerzeugnisse
- Sojabohnen und Sojaerzeugnisse
- Milch und Milcherzeugnisse (inkl. Laktose)
- Schalenfrüchte (Mandeln, Walnüsse, Haselnüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse usw.)
- Sellerie
- Senf
- Sesamsamen
- Weichtiere
- Schwefeldioxid und Sulfite
- Lupine
Praxistipp: Wenn Sie mit Zenchef ein QR-Code-Menü erstellen, können Sie die Allergenkennzeichnung für jedes Gericht automatisch integrieren. Darüber hinaus lassen sich persönliche Angaben wie Allergien oder diätetische Präferenzen direkt in der Kundendatei hinterlegen.

Wie Sie Ihre Gäste über Allergene informieren können
Hier sind fünf Möglichkeiten, um Ihre Gäste rechtssicher und kundenfreundlich zu informieren:
1. Allergene auf der Website Ihres Restaurants anzeigen
Eine Möglichkeit ist, die Allergentabelle auf Ihrer Website bereitzustellen. Diese Option allein reicht jedoch nicht aus – Sie müssen zusätzlich im Restaurant ein Hinweisschild anbringen, das auf die Online-Information verweist.
2. Allergentabelle über ein digitales Menü bereitstellen
Ein digitales Menü via QR-Code bietet ein modernes Gästeerlebnis und erleichtert die Informationspflicht: Gäste können bequem per Smartphone auf die Allergentabelle zugreifen. Vorteil: Aktualisierungen lassen sich direkt online und ohne erneuten Druckaufwand vornehmen.
3. Allergene auf einem Schild im Gastraum anzeigen
Diese klassische Variante ist besonders einfach umsetzbar: Bringen Sie die Allergentabelle gut sichtbar im Restaurant an – z. B. auf einem Aushang oder Poster an der Wand. So erfüllen Sie die gesetzliche Vorgabe und zeigen Transparenz.
4. Allergene direkt auf der Speisekarte kennzeichnen
Sie können die Allergentabelle auch in die Speisekarte integrieren – entweder gesammelt am Ende oder als Hinweis bei jedem Gericht. Diese Methode wirkt besonders kundenfreundlich, ist aber aufwendig: Jede Rezeptur- oder Zutatenänderung erfordert eine neue Speisekarte oder ein separates Merkblatt.
5. Ein Hinweisschild anbringen, das auf Allergentabelle verweist
Das Gesetz erlaubt auch, lediglich ein gut sichtbares Schild anzubringen, das auf die Verfügbarkeit der Allergentabelle hinweist – zum Beispiel an der Theke oder bei der Bedienung. Auf Wunsch muss den Gästen dann Einsicht gewährt werden.
→ Wichtig: Wenn Sie vorverpackte Produkte anbieten (z. B. im Catering), müssen Allergene direkt auf der Verpackung angegeben sein.
Was passiert bei Verstößen gegen die Allergenkennzeichnung?
Als Gastronom tragen Sie Verantwortung für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz. Die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht ist daher essenziell. Bei Missachtung drohen Bußgelder zwischen 450 € und 1.500 € – im Einzelfall können bei wiederholtem Verstoß auch höhere Sanktionen folgen.
Übersichtstabelle zur obligatorischen und freiwilligen Angabe von Allergenen
Wie verbreitet sind Lebensmittelallergien?
- Rund 4 % der deutschen Bevölkerung sind von diagnostizierten Lebensmittelallergien betroffen.
- Etwa 30 % der Erwachsenen und 20 % der Kinder entwickeln im Laufe ihres Lebens eine allergische Erkrankung – darunter auch Heuschnupfen, Asthma oder Neurodermitis.













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